Gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen und der Systemnutzungsentgelte-Verordnung, SNE-VO der Regulierungskommission der E-Control, setzen sich die Entgelte für die Systemnutzung aus dem Netzbereitstellungsentgelt, dem Netznutzungsentgelt, dem Netzverlustentgelt und dem Entgelt für Messleistungen zusammen.
Entgelte für die Systemnutzung (83.8 KB)
Netzzutrittsentgelt
Durch das vom Netzbenutzer einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und
den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung
eines Netzanschlusses oder der Abänderung eines bestehenden Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.
Netzbereitstellungsentgelt
Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Entnehmer, für den zur Ermöglichung des Anschlusses notwendigen Ausbau, der in
§63 ElWOG umschriebenen Netzebenen, zu leisten.
Netznutzungsentgelt
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Entrichtung,
den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten.
Netzverlustentgelt
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.
Messleistung
Durch das vom Netzbenutzer zu entrichtende Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen einschließlich notwendiger Wandler, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind.
Entgelt für Messleistungen (44.5 KB)
Sonstige Leistungen
Die Stromnetz Graz GmbH & Co KG als Verteilnetzbetreiber bieten Kunden auch zusätzliche Netzdienstleistungen an.
Preisblatt für sonstige Leistungen 01.01.2012 (55.3 KB)
Entgelte für die Systemnutzung (83.8 KB)Netzzutrittsentgelt
Durch das vom Netzbenutzer einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und
den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung
eines Netzanschlusses oder der Abänderung eines bestehenden Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.
Netzbereitstellungsentgelt
Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Entnehmer, für den zur Ermöglichung des Anschlusses notwendigen Ausbau, der in
§63 ElWOG umschriebenen Netzebenen, zu leisten.
Netznutzungsentgelt
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Entrichtung,
den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten.
Netzverlustentgelt
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.
Messleistung
Durch das vom Netzbenutzer zu entrichtende Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen einschließlich notwendiger Wandler, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind.
Entgelt für Messleistungen (44.5 KB)Sonstige Leistungen
Die Stromnetz Graz GmbH & Co KG als Verteilnetzbetreiber bieten Kunden auch zusätzliche Netzdienstleistungen an.
Preisblatt für sonstige Leistungen 01.01.2012 (55.3 KB)
Um Meldungen über Störungen entgegen zu nehmen, haben wir für Sie einen Entstördienst 0-24 Uhr eingerichtet.




